BITV- und WCAG-Standards
R 2.0.0
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)
Die Hauptaufgabe der Arbeitsgruppen des W3C besteht darin, die Inhalte aus dem Internet für alle Menschen zugänglich zu machen. Um die Zugänglichkeit bewerten zu können, wurde der WCAG Standard geschaffen, der in 4 Prinzipien unterteilt ist:
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Wahrnehmbar
Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass sie diese wahrnehmen können. -
Bedienbar
Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein. -
Verständlich
Informationen und Bedeutung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein. -
Robust
Inhalte müssen robust genug sein, damit sie von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken interpretiert werden können.
Die 4 Prinzipien teilen sich auf 13 Richtlinien auf. Diese Richtlinien geben die wesentlichen Ziele vor, mit denen die digitalen Inhalte barrierefreier gestaltet werden sollen. Die Richtlinien an sich sind noch nicht testbar, sondern geben den Rahmen und übergreifende Zielvorgaben vor, um die Erfolgskriterien erreichen zu können.
Es werden für jede der 13 Richtlinien testbare Erfolgsfaktoren bereitgestellt, die es möglich machen, die Erfüllung der WCAG Standards messbar und transparent zu machen. Es wurden dazu drei Stufen der Konformität definiert – A (niedrigste), AA und AAA (höchste).
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV)
Basierend auf den Zugänglichkeitsrichtlinien der WCAG definiert die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) Anforderungen an Informations- und Kommunikationstechnik für die öffentlichen Stellen in Deutschland als einzuhaltende gesetzliche Vorgaben. Die aktuell gültige Version ist die BITV 2.0, welche 98 Prüfschritte nach Beeinträchtigungen gruppiert beinhaltet.
Die BITV nennt seit der Version 2.0 keine direkten Anforderungen mehr, sondern verweist stattdessen auf „anzuwendende Standards“ aus der europäischen Norm EN 301549.
Diese wiederum stellt im Regelfall Mindestanforderungen für die Barrierefreiheit auf, indem sie insbesondere die Erfüllung der Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA voraussetzt.
Speziell auf zentralen Einstiegs- und Navigationsseiten inkl. z.B. Authentifizierungs- oder Zahlungsprozessen soll ein „höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit“ angestrebt werden, was der WCAG Konformitätsstufe AAA entspräche. Wie die Formulierung bereits vermuten lässt, werden diese Soll-Anforderungen bislang allerdings nicht in den BITV Tests geprüft.
Testverfahren
Das Projekt „barrierefrei informieren und kommunizieren“ (BIK) wurde von 2015 bis 2018 vom Bundesamt für Arbeit und Soziales gefördert und hat einige Umsetzungshilfen, Schulungsangebote und Tests u.a. zur Prüfung von Webangeboten auf Barrierefreiheit hervorgebracht. Zur Orientierung am internationalen Standard bildet der WCAG-Test eine Ergänzung zum BITV-Test , der die Einhaltung der deutschen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) prüft. Beide basieren auf den gleichen Prüfschritten und Erfolgskriterien und sie können jeweils in verschiedenen Varianten durchgeführt werden:
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Expertentest (kostenpflichtig nach Beauftragung, entwicklungsbegleitend oder abschließend)
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Selbstbewertung (kostenfrei in Eigenregie)
Für die Durchführung der Expertentests stellt die BIK-Webseite eine Liste der offiziellen Prüfstellen zur Beauftragung bereit. Die Ergebnisse der Tests spiegeln sich in einem BIK Prüfzeichen wider, welches auf den Online Prüfbericht verweist.
Für die Durchführung der Selbstbewertung steht eine Liste automatisierter Werkzeuge zur Testunterstützung als Linksammlung bereit. Es handelt sich dabei um ein kostenfreies elektronisches Werkzeug auf Basis einer Checkliste mit den BITV-Test Prüfschritten. Der Stand der Einschätzung der Zugänglichkeit eines Webangebots kann abgespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden. Dieser Status dient zur Einordnung und ist nicht gleichzusetzen mit den unabhängigen Prüfungen durch die offiziellen Prüfstellen.
Quellen
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Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), Version WCAG 2.1, abgerufen am 05.02.2024
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Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), Prinzip Wahrnehmbarkeit, abgerufen am 05.02.2024
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Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), Prinzip Bedienbarkeit, abgerufen am 05.02.2024
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Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), Prinzip Verständlichkeit, abgerufen am 05.02.2024
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Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), Prinzip Robustheit, abgerufen am 05.02.2024
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DIAS GmbH, BIK BITV, Version 2.0 - 98 Prüfschritte des BITV Tests, abgerufen am 05.02.2024
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Zuständige Fachaufsichtsbehörde für die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik, Europäische Norm EN 301549 (kostenlos bei berechtigtem Interesse)
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Abb. 2: Hochschulforum Digitalisierung, Leitfaden zur digitalen Barrierefreiheit im Hochschulkontext, abgerufen am 21.11.2024