Identitätsdatenabruf (IDA)
Allgemeiner Überblick
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) entwickelt im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben der Registermodernisierungsbehörde (RMB) nach § 3 IDNrG unter Beteiligung des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) und des Informationstechnikzentrums Bund (ITZBund) das Identitätsdatenabruf-Verfahren (IDA-Verfahren).
Dieses Verfahren ermöglicht registerführenden und anderen öffentlichen Stellen den Abruf der Identifikationsnummer und der übrigen (Basis-)Daten nach § 4 Abs. 2 und 3 IDNrG.
Voraussetzung hierfür ist die Anbindung der einzelnen Fachverfahren an das IDA-Verfahren.
IDA-Kommunikationspartner
Abb. 1 Überblick IDA-Verfahren -- Quelle: BVA
Die vorstehende Abbildung soll einen Überblick über die sich aus dem Identifikationsnummerngesetz (IDNrG) ergebenden Prozesse des Abrufs der Identifikationsnummer und der übrigen Basisdaten beim BZSt über das IDA-Verfahren des BVA geben. Registerführende und andere öffentliche Stellen (Fachregister) rufen die IDNr und dazugehörige personenbezogene Daten über das IDA-Verfahren ab und müssen die hierbei anfallenden Protokolldaten (welche unter Nutzung der IDNr entstehen) dem Datenschutzcockpit zum Abruf bereitstellen. IDA fungiert in dieser Konstellation als sogenanntes Proxy-Register ohne eigenen Primärdatenbestand. Dieser Datenbestand (IDNr und Personendaten, siehe § 4 IDNrG) liegt in der Steuer-ID-Datenbank des BZSt vor und wird seitens der Meldebehörden gepflegt.